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Genauso wie "berechtigtes Interesse" in vielen Cookie Bannern...
... der übrigens ein feststehender Rechtsbegriff aus der DSGVO ist. Nur fallen da alle mögliche Sachen drunter, weshalb die Verwendung super verwirrend ist.
Wirklich? Ich dachte bislang, das wären Ausnahmen, die sich die Datenhehler aus den Fingern gesaugt hätten.
Nope, steht tatsächlich genau so in der DSGVO (Art. 6 Abs. 1f)
Ausdenken darf man sich als Firma diese Interessen auch nicht einfach so. Es gibt dazu einen Abschnitt im Anhang der DSGVO, der das genauer erläutert. Man muss auf jeden Fall genau begründen können, warum ein berechtigtes Interesse vorliegt. Im Grunde sollen unter diesen Begriff alle Datenverarbeitungen, die nicht für den bestimmten Zweck (für den du als User den Service benutzt) gebraucht werden, aber trotzdem für die Aufrechterhaltung des Services notwendig sind. Trotzdem gibt es keine Themenbegrenzung, weshalb das, was Firmen als berechtigtes Interesse bezeichhnen, oft sehr willkürlich erschient. Ich kenne von meiner Arbeit z.B. folgende Dinge, die darunter fallen können: