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Ist aber ja nicht wichtig, was du und ich denken, sondern die Gerichte. Und ich könnte mir durchaus vorstellen, dass Daten da als Vermögen anerkannt werden - bei Datenvervielfältigungen von urheberrechtlich geschütztem Material geht es ja auch.
Ja, ich stimme zu, es ist nicht wichtig - nur etwas lustig, dass du danach direkt noch deinen Gedanken dazu äußerst. Aber hey, ich bin voll deiner Meinung und habe noch etwas dazu recherchiert. Tatsächlich scheint die Frage noch nicht vollends geklärt zu sein. Ich hab einen ganz interessanten Aufsatz dazu hier gefunden, falls es dich interessiert. Ist allerdings eine schweizer Publikation und aus 2017, aber ich glaube, so einen großen Unterschied macht es in der Betrachtung wohl nicht.
Ich bin beim Lesen auch immer wieder auf den Begriff der "geldwerten Güter" gestoßen. Keine Ahnung, ob darunter wirklich personenbezogene Daten fallen. Für mich als Laien wäre das gefühlt eher im Bereich der Wahrung der Persönlichkeitsrechte angesiedelt.