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SPD-Chefin Esken für Reform der Mindestlohnkommission
(www.tagesschau.de)
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Jo. Sorry, natürlich, die SPD wird sowas unterstützen. Wichtig ist, es ist tatsächlich demnächst Verpflichtung für Länder mit Mindestlohn
Union beachten.
Die Richtlinie 2022/2041 stellt in Art. 1 Abs. 3 (verständlich) klar, dass sie nicht die Zuständigkeit der Mitgliedstaaten für die Festlegung der Höhe von Mindestlöhnen berührt sowie deren Entscheidung darüber, ob überhaupt gesetzliche Mindestlöhne festgelegt werden sollen.
Gibt es allerdings in einem EU-Land bereits einen gesetzlichen Mindestlohn, gilt die Richtlinie 2022/2041. Sie schreibt u.a. vor, dass in Mitgliedstaaten, in denen weniger als 80 Prozent der Arbeitsverhältnisses durch Tarifverträge reguliert werden, einen Rahmen festgelegt werden muss, der die Voraussetzungen für Tarifverhandlungen schafft, entweder durch Erlass eines Gesetzes nach Anhörung der Sozialpartner oder durch eine Vereinbarung mit diesen. Solche Mitgliedstaaten müssen außerdem einen „Aktionsplan zur Förderung von Tarifverhandlungen“ erstellen (Art.4 Abs.2 Satz 2 Richtlinie 2022/2041).