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ich_iel
Die offizielle Zweigstelle von ich_iel im Fediversum.
Alle Pfosten müssen den Titel 'ich_iel' haben, der Unterstrich darf durch ein beliebiges Symbol oder Bildschriftzeichen ersetzt werden. Ihr dürft euch frei entfalten!
📱 Empfohlene Schlaufon-Applikationen für Lassmich
Befreundete Kommunen:
Regeln:
1. Seid nett zueinander
Diskriminierung anderer Benutzer, Beleidigungen und Provokationen sind verboten.
2. Pfosten müssen den Titel 'ich_iel' oder 'ich iel' haben
Nur Pfosten mit dem Titel 'ich_iel' oder 'ich iel' sind zugelassen. Alle anderen werden automatisch entfernt.
Unterstrich oder Abstand dürfen durch ein beliebiges Textsymbol oder bis zu drei beliebige Emojis ersetzt werden.
3. Keine Hochwähl-Maimais oder (Eigen)werbung
Alle Pfosten, die um Hochwählis bitten oder Werbung beinhalten werden entfernt. Hiermit ist auch Eigenwerbung gemeint, z.b. für andere Gemeinschaften.
4. Keine Bildschirmschüsse von Unterhaltungen
Alle Pfosten, die Bildschirmschüsse von Unterhaltungen, wie beispielsweise aus WasistApplikaton oder Zwietracht zeigen, sind nicht erlaubt. Hierzu zählen auch Unterhaltungen mit KIs.
5. Keine kantigen Beiträge oder Meta-Beiträge
ich_iel ist kein kantiges Maimai-Brett. Meta-Beiträge, insbesondere über gelöschte oder gesperrte Beiträge, sind nicht erlaubt.
6. Keine Überfälle
Wer einen Überfall auf eine andere Gemeinschaft plant, muss diesen zuerst mit den Mods abklären. Brigadieren ist strengstens verboten.
7. Keine Ü40-Maimais
Maimais, die es bereits in die WasistApplikation-Familienplauderei geschafft haben oder von Rüdiger beim letzten Stammtisch herumgezeigt wurden, sind besser auf /c/ichbin40undlustig aufgehoben.
8. ich_iel ist eine humoristische Plattform
Alle Pfosten auf ich_iel müssen humorvoll gestaltet sein. Humor ist subjektiv, aber ein Pfosten muss zumindest einen humoristischen Anspruch haben. Die Atmosphäre auf ich_iel soll humorvoll und locker gehalten werden.
9. Keine Polemik, keine Köderbeiträge, keine Falschmeldungen
Beiträge, die wegen Polemik negativ auffallen, sind nicht gestattet. Desweiteren sind Pfosten nicht gestattet, die primär Empörung, Aufregung, Wut o.Ä. über ein (insbesonders, aber nicht nur) politisches Thema hervorrufen sollen. Die Verbreitung von Falschmeldungen ist bei uns nicht erlaubt.
Bitte beachtet auch die Regeln von Feddit.de
Oder keine Torrents benutzen. Soweit ich weiß, ist nicht der Download das eigentliche Problem, sondern das gleichzeitige zur Verfügung stellen von heruntergeladenen Inhalten für andere (so funktionieren Torrents wohl), was dann als „Verbreitung von Raubkopien“ angesehen werden kann.
Dies. Einfach Seiten benutzen, die auf One-Click-Hostern hochladen, dann bekommt man auch keine Probleme solang man selbst nichts verbreitet.
Sowas gibt es noch? Ich dachte, die Zeiten von Warezseiten mit one click hostern sind vorbei.
Damals, mit Rapidshare und JDownloader, das waren Zeiten...
Nene, das gibt's alles noch. Sind weniger, andere Hoster geworden aber das stirbt nicht. Das wandert nur.
...oder halt den upload blockieren / VPN benutzen
Gab doch erst neulich auf Reddit einen Post von jemandem, der, trotz blockiertem Upload, Post bekommen hat. Die Blockierung funktioniert wohl nicht immer perfekt
Ich glaube nicht, dass die sich die Mühe machen nachzuweisen, dass da tatsächlich ein Upload / eine Verbreitung stattgefunden hat. Es reicht vermutlich aus, wenn ein Torrent-Client verwendet wurde, bei dem dann von der „üblichen“ Funktionsweise ausgegangen wird. Ob es tatsächlich einen Upload gab oder nicht, wäre dann in der Gerichtsverhandlung zu klären, zu der es aber normalerweise nicht kommt.
Ich war/bin am dich der Auffassung dass sie im Zweifel von dir das Zeug einmal herunterladen müssten um nachzuweisen dass du das verbreitet hast. Könnte sonst ja auch einfach Datenmüll gewesen sein.
Genau weiß man es wohl nur wenn man dort arbeitet. Ich nehme aber an, dass sie eher mit der Angst der Abgemahnten arbeiten, die lieber voller Schrecken einmal eine hohe Summe zahlen und dann die Finger davon lassen und es nicht auf ein Verfahren ankommen lassen wollen, wo möglicherweise das eigene Surfverhalten ausgebreitet würde und unter Umständen noch viel höhere Kosten entstehen könnten, für Anwälte usw.
Ich würde vermuten, dass sie einfach nur IP Adressen aktiver Torrent Clients sammeln, wo bestimmte, von ihnen vertretene Titel “verarbeitet” werden, und diese dann abmahnen. Bin aber nicht sicher, das ist hier eher Mutmaßung meinerseits und Erzählung eines Bekannten, den es mal getroffen hatte. Kann auch gut sein, dass sie sich in aktive Up/Downloads einklinken und Screenshots oder ähnliches machen.
Ich meine ich habe mal vor 10 Jahren oder so auf Pro7 in einer Reportage gesehen wie die Abmahnanwälte arbeite(te)n. Da war es tatsächlich so, dass da viele in einem Raum jeweils an einem PC hocken und irgendwie täglich ne Liste mit populären Musiktiteln etc bekommen und dann die Titel heruntergeladen und sich dabei dann die ganzen deutschen IP-Adressen notiert haben und es mit Screenshots festgehalten haben.
Doch. Beides ist illegal. Das Problem ist die Funktionsweise von Torrents. Du gibst im Prinzip jeden im "Schwarm" deine IP Adresse wodurch aber auch jeder weiß, dass du grade diese "Linux ISO" herunterladest (bzw eine Person mit deiner IP Adresse)
Ja, aber soweit mir bekannt, werden vornehmlich Torrent-Benutzer, die es auf diese speziellen “Linux ISOs” abgesehen haben, abgemahnt. Vermutlich wegen genau dieser Funktionsweise stehen diese Nutzer im Visier der Abmahnanwälte. Es sind kaum Fälle bekannt, wo Nutzer, die irgendwelche Inhalte von irgendeiner XY-Webseite (z.B. Filehoster) heruntergeladen hatten, abgemahnt wurden. Außerdem würde dann erstmal gegen den Filehoster vorgegangen.
Es gab mal einen Versuch solcher Abmahnungen, aber der ist gehörig nach hinten losgegangen (der Fall “Redtube”. Ich glaube sogar die Nutzer von “Kino.to” gingen damals straffrei aus, als die Plattform geschlossen wurde.
Ja, aber soweit mir bekannt, werden vornehmlich Torrent-Benutzer, die es auf diese speziellen “Linux ISOs” abgesehen haben, abgemahnt. Vermutlich wegen genau dieser Funktionsweise stehen diese Nutzer im Visier der Abmahnanwälte. Es sind kaum Fälle bekannt, wo Nutzer, die irgendwelche Inhalte von irgendeiner XY-Webseite (z.B. Filehoster) heruntergeladen hatten, abgemahnt wurden. Außerdem würde dann erstmal gegen den Filehoster vorgegangen.
Es gab mal einen Versuch solcher Abmahnungen, aber der ist gehörig nach hinten losgegangen (der Fall “Redtube”. Ich glaube sogar die Nutzer von “Kino.to” gingen damals straffrei aus, als die Plattform geschlossen wurde.